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   OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03   

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OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03 (https://dejure.org/2004,25499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2004 - 12 U 158/03 (https://dejure.org/2004,25499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2004 - 12 U 158/03 (https://dejure.org/2004,25499)
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    Architekt und Baugrundgutachter: Gesamtschuldner?

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    Architekt und Baugrundgutachter: Wann sind sie Gesamtschuldner? (IBR 2005, 222)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 07.05.1998 - 18 U 217/97

    Mangelhafte Architektenleistung: Schadensersatz?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Soweit der Architekt einen Sonderfachmann hinzuzieht, haftet er für dessen fehlerhafte Auswahl, für Mängel des Gutachtens, die auf seinen eigenen unzureichenden Vorgaben beruhen, sowie dann, wenn er Mängel nicht beanstandete, die für ihn nach den von einem Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar waren (BGH NJW 1997, S. 2173; OLG Köln NJW-RR 1998, S. 1476; Korbion/Manscheff/Vygen-Korbion, HOAI, 6. Aufl., § 15, Rn. 93; Niestrate, Architektenhaftung, 2. Aufl., Rn. 232).

    Es ist Aufgabe des Sonderfachmanns, sich die seiner Meinung nach erforderlichen Informationen zu besorgen und nicht Aufgabe des Bauherrn, ungefragt diese Informationen zu liefern (vgl. auch OLG Köln, Baurecht 1999, S. 429).

  • OLG Stuttgart, 29.09.1998 - 12 U 66/98

    Bereicherungsanspruch bei vorzeitiger Auszahlung vom Notaranderkonto

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    B wegen dessen Verurteilung im Verfahren 13 0449/95 des Landgerichts Frankfurt (0der) (= Verfahren 12 U 59/00 und 12 U 66/98 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts) aufgrund der fehlerhaften Erstellung eines Baugrundgutachtens und einer unzureichenden Baugrubenkontrolle hinsichtlich der Errichtung des Einfamilienhauses in M die Beklagte, die als Architektin und Tragwerksplanerin an diesem Bauvorhaben tätig war, auf Schadensersatz in Anspruch.

    Diesbezüglich hält der Senat an seinen Ausführungen auf den Seiten 16 bis 20 des Urteils vom 17.06.1999 (Bl. 53 ff d. A.) im Verfahren 12 U 66/98 fest, auf die Bezug genommen wird.

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Weiterhin bedurfte es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 634 BGB a. F. nicht, da sich der Mangel der Werkleistung der Beklagten in dem Bauwerk und den bei diesem aufgetretenen Setzungsschäden bereits realisiert hat (vgl. BGHZ 43, S. 227 ff, S. 232; OLG Hamm BauR 1992, S. 78; OLG Düsseldorf BauR 1984, S. 294).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Dies rechtfertigt es, eine Haftung der Beklagten im Innenverhältnis vollständig entfallen zu lassen, zumal sich der Verpflichtete grundsätzlich nicht durch einen Verweis auf seine unzureichende Überwachung entlasten kann (vgl. BGH NJW 1971, S. 752; Staudinger-Peters, BGB, Kommentar, 13. Bearb., Anh. II zu § 635, Rn. 47), denn die Überwachungspflicht dient nicht den Interessen des Schuldners, sondern soll eine zusätzliche Sicherung des Bauherrn herbeiführen (im Ergebnis für eine alleinige Haftung des Sonderfachmanns in vergleichbaren Fällen auch Niestrate, a.a.0., Rn. 233; Staudinger-Peters, a. a. 0., Rn. 49; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 558; für eine Mithaftung des Architekten im Innenverhältnis bei ähnlich gelagerten Fällen: LG Stuttgart BauR 1997, S. 137; Scholze-Beck, Gesamtschuldnerische Haftung für Baumängel, S. 145 ff).
  • LG Stuttgart, 24.04.1996 - 14 O 575/95

    Wie haften Architekt, Statiker und Rohbauunternehmer bei fehlenden Dehnungsfugen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Dies rechtfertigt es, eine Haftung der Beklagten im Innenverhältnis vollständig entfallen zu lassen, zumal sich der Verpflichtete grundsätzlich nicht durch einen Verweis auf seine unzureichende Überwachung entlasten kann (vgl. BGH NJW 1971, S. 752; Staudinger-Peters, BGB, Kommentar, 13. Bearb., Anh. II zu § 635, Rn. 47), denn die Überwachungspflicht dient nicht den Interessen des Schuldners, sondern soll eine zusätzliche Sicherung des Bauherrn herbeiführen (im Ergebnis für eine alleinige Haftung des Sonderfachmanns in vergleichbaren Fällen auch Niestrate, a.a.0., Rn. 233; Staudinger-Peters, a. a. 0., Rn. 49; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 558; für eine Mithaftung des Architekten im Innenverhältnis bei ähnlich gelagerten Fällen: LG Stuttgart BauR 1997, S. 137; Scholze-Beck, Gesamtschuldnerische Haftung für Baumängel, S. 145 ff).
  • OLG Hamm, 05.02.1991 - 21 U 111/90

    Fehlerhafte Vermessung - fehlerhafte Ausschachtungsarbeiten - Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Weiterhin bedurfte es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 634 BGB a. F. nicht, da sich der Mangel der Werkleistung der Beklagten in dem Bauwerk und den bei diesem aufgetretenen Setzungsschäden bereits realisiert hat (vgl. BGHZ 43, S. 227 ff, S. 232; OLG Hamm BauR 1992, S. 78; OLG Düsseldorf BauR 1984, S. 294).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1983 - 23 U 127/82

    Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung bei fehlender Genehmigungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Weiterhin bedurfte es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 634 BGB a. F. nicht, da sich der Mangel der Werkleistung der Beklagten in dem Bauwerk und den bei diesem aufgetretenen Setzungsschäden bereits realisiert hat (vgl. BGHZ 43, S. 227 ff, S. 232; OLG Hamm BauR 1992, S. 78; OLG Düsseldorf BauR 1984, S. 294).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Soweit der Architekt einen Sonderfachmann hinzuzieht, haftet er für dessen fehlerhafte Auswahl, für Mängel des Gutachtens, die auf seinen eigenen unzureichenden Vorgaben beruhen, sowie dann, wenn er Mängel nicht beanstandete, die für ihn nach den von einem Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar waren (BGH NJW 1997, S. 2173; OLG Köln NJW-RR 1998, S. 1476; Korbion/Manscheff/Vygen-Korbion, HOAI, 6. Aufl., § 15, Rn. 93; Niestrate, Architektenhaftung, 2. Aufl., Rn. 232).
  • BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71

    Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Soweit ein Innenregress nach § 426 Abs. 1 BGB wegen gegen die Beteiligten gerichteten Schadensersatzansprüchen erfolgt, finden die Grundsätze des § 254 BGB entsprechende Anwendung (BGH NVwZ 1984, S. 677; NJW 1972, S. 1802; NJW 1969., S. 653).
  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 77/83

    Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche - Abwasserkanalisation - Haftungsabwägung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03
    Soweit ein Innenregress nach § 426 Abs. 1 BGB wegen gegen die Beteiligten gerichteten Schadensersatzansprüchen erfolgt, finden die Grundsätze des § 254 BGB entsprechende Anwendung (BGH NVwZ 1984, S. 677; NJW 1972, S. 1802; NJW 1969., S. 653).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1994 - 4 U 63/93

    Einbringen von Spundwänden ; Verwendung des falschen Wandreibungswinkels ; Umfang

  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 11 U 88/06

    Haftung eines objektüberwachenden Ingenieurbüros: Pflicht zur Bauüberwachung bei

    Sofern dem vom Bauherrn eingeschalteten Architekten für diese Aufgabe die Fachkenntnis fehlt, hat er dies entweder dem Bauherrn gegenüber zu offenbaren, damit jener seinerseits einen weiteren Fachmann einschalten kann, oder er hat auf seine Kosten einen Fachmann hinzuziehen (OLG Saarbrücken 7 U 930/01 und OLG Brandenburg 12 U 158/03 - die jeweils gegen die Entscheidungen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist von Seiten des BGH zurückgewiesen worden).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 111/04
    OLG Brandenburg - Az. 12 U 158/03 vom 08.04.2004;.
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